In diesem Jahr ist es in der Schweiz und in Deutschland, aber auch in anderen Ländern in Europa, zu verschiedenen Todesfällen an illegalen Partys gekommen. Sowohl in einem Fall in Köln Ende August als auch in einem Fall im Misox, Graubünden, wurde dabei der Notruf zu spät oder gar nicht alarmiert, da scheinbar unklar war, welche Konsequenzen ein Sanitätseinsatz für die Party und die Beteiligten haben könnte. Aus diesem Grund möchten wir hier einige Hinweise zum Umgang mit Drogennotfällen, und speziell zur Alarmierung der Sanität, geben.
Grundsätzlich sind Sanität und Polizei zwei unabhängige Organisationen. Das bedeutet, dass bei der Alarmierung eines Krankenwagens nicht automatisch die Polizei aufgeboten wird. Dies geschieht nur, wenn die Sanität einen bevorstehenden Einsatz als "potentiell gefährlich" einstuft. Es kommt je nach Kanton vor, dass dies Notfälle mit Erwähnung von Drogenkonsum automatisch als "potentiell gefährlich" eingestuft werden. Um ein solches Risiko zu minimieren, ist zudem immer auch möglich bei der Alarmierung der Sanität einen allfälligen Konsum von illegalen Substanzen oder eine illegale Party nicht zu erwähnen, sondern stattdessen nur den Zustand der betroffenen Person zu beschreiben (z.B. "ist nicht ansprechbar und atmet flach"). Zudem unterstehen die Rettungsdienste einer beruflichen Schweigepflicht, welches bedeutet, dass grundsätzlich keine Strafverfolgungskonsequenzen von ihnen ausgehen. Unmittelbare rechtliche Konsequenzen in Bezug auf den Konsum von illegalen Substanzen müssen also bei einer Alarmierung nicht befürchtet werden. Gemäss Artikel 128 im Schweizerischen Strafgesetzbuch bist du gesetzlich dazu verpflichtet Hilfe zu leisten oder zumindest Hilfe zu alarmieren, wenn du eine Person antriffst, welche sich in einem gesundheitlich kritischen Zustand befindet. Tust du das nicht, riskierst du eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung.
Ein weiterer Aspekt, der immer wieder dazu führt, dass auf eine Alarmierung der Sanität verzichtet wird, ist die Angst davor, dass die Party aufgelöst wird. Selbst wenn dieses Risiko besteht, zählt die Gesundheit und die Sicherheit eines Menschen immer mehr als eine Party!
Die Kosten eines Krankenwageneinsatzes werden dem/der Patient*in verrechnet und je nach Ereignis ganz oder teilweise durch die Krankenkasse gedeckt. Diese Überlegungen sollten dich aber auf keinen Fall davon abhalten, einen Notarzt aufzubieten. Allfällige finanzielle Schwierigkeiten lassen sich immer auf irgendeine Art lösen, gesundheitliche Folgeschäden oder Todesfälle nicht.
NIEMALS ist eine Party wichtiger als die Gesundheit oder Sicherheit eines Menschen!