Wer illegale Betäubungsmittel besitzt, konsumiert oder gar verkauft, macht sich strafbar. Welche Substanzen zu den illegalen Betäubungsmitteln zählen, ist aus der Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien ersichtlich.
Cannabis
Cannabis gilt in der Schweiz als illegales Betäubungsmittel, geniesst aber einen Sonderstatus:
-Cannabis ist nur illegal, wenn der THC-Gehalt über 1% liegt. Produkte wie CBD sind daher nicht illegal.
-Der Besitz von bis zu 10 Gramm Cannabis mit mehr als 1% THC für den Eigenkonsum ist nicht strafbar.
-Jedoch kann der Konsum, wenn er von der Polizei beobachtet wird, mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden.
Mehr Infos zum Thema findest du unter: Cannabis – Das gilt in der Schweiz laut Gesetz
Untenstehende Zeitangaben sind nur als Richtwerte zu verstehen und können von Person zu Person sehr stark variieren.
Haartest
Je länger die Haare, desto länger lässt sich auch der Konsum bestimmen. Bei 12 cm langen Haaren sind z.B. Rückschlüsse auf den Konsum eines Jahres möglich. Werden die Haare nicht geschnitten, sind Substanzen theoretisch immer nachweisbar.
Speicheltest
Seit 2005 werden bei Strassenkontrollen Speicheltests verwendet, die auf die gängigsten Substanzen geeicht sind. Falls der Test positiv ausfällt, wird immer eine Blutprobe entnommen. Damit die Polizei diesen Test durchführen kann, braucht es einen sogenannten Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum (im Gegensatz zum Alkoholtest, der auch ohne Verdacht durchgeführt werden kann).